Entscheidungen zum Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen werden zunächst in einem EU-weiten Genehmigungsverfahren getroffen und gelten für alle Mitgliedstaaten der EU. Bei den Genehmigungsverfahren werden die zuständigen Behörden aller EU–Mitgliedstaaten beteiligt.
Die sogenannte Opt out-Richtlinie (EU) 2015/412 ermöglicht den Mitgliedstaaten oder Regionen, den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen zu verbieten, wovon Deutschland seit 2015 Gebrauch macht.
Entscheidungen zum Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen werden zunächst in einem EU-weiten Genehmigungsverfahren getroffen und gelten für alle Mitgliedstaaten der EU. Bei den Genehmigungsverfahren werden die zuständigen Behörden aller EU–Mitgliedstaaten beteiligt.
Die sogenannte Opt out-Richtlinie (EU) 2015/412 ermöglicht den Mitgliedstaaten oder Regionen, den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen zu verbieten, wovon Deutschland seit 2015 Gebrauch macht.