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die EU-Kommission für die gesamte EU

Entscheidungen zum Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen werden zunächst in einem EU-weiten Genehmigungsverfahren getroffen und gelten für alle Mitgliedstaaten der EU. Bei den Genehmigungsverfahren werden die zuständigen Behörden aller EU–Mitgliedstaaten beteiligt.

Die sogenannte Opt out-Richtlinie (EU) 2015/412 ermöglicht den Mitgliedstaaten oder Regionen, den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen zu verbieten, wovon Deutschland seit 2015 Gebrauch macht.

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Richtig wäre: die EU-Kommission für die gesamte EU

Entscheidungen zum Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen werden zunächst in einem EU-weiten Genehmigungsverfahren getroffen und gelten für alle Mitgliedstaaten der EU. Bei den Genehmigungsverfahren werden die zuständigen Behörden aller EU–Mitgliedstaaten beteiligt.

Die sogenannte Opt out-Richtlinie (EU) 2015/412 ermöglicht den Mitgliedstaaten oder Regionen, den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen zu verbieten, wovon Deutschland seit 2015 Gebrauch macht.

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