Saatgutuntersuchungen auf GVO-Anteile erfolgen, soweit möglich, parallel zur Saatgutanerkennung, so dass die Ergebnisse den Behörden rechtzeitig vor der Aussaat zur Verfügung stehen. Bei GVO-Funden können somit aufwändige Vollzugsmaßnahmen nach der Aussaat vermieden werden.
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