Zuständig für die amtliche Überwachung von Saatgut in Deutschland sind Überwachungsbehörden der Bundesländer. Im Rahmen der Saatgutanerkennung wird jährlich eine Stichprobengröße von ca. 10 % aller anzuerkennenden Saatgutpartien beprobt. Die Proben werden in Laboren der Landesämter mittels anerkannter Nachweismethoden auf GVO-Anteile untersucht.
WeiterZuständig für die amtliche Überwachung von Saatgut in Deutschland sind Überwachungsbehörden der Bundesländer. Im Rahmen der Saatgutanerkennung wird jährlich eine Stichprobengröße von ca. 10 % aller anzuerkennenden Saatgutpartien beprobt. Die Proben werden in Laboren der Landesämter mittels anerkannter Nachweismethoden auf GVO-Anteile untersucht.
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