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Mais MON810

In der EU sind aktuell nur GVO-Maissorten zugelassen, die die gentechnische Veränderung des Maiszünsler-resistenten Mais MON810 tragen. Jedoch gilt für Pflanzen mit dieser gentechnischen Veränderung in Deutschland seit 2009 ein nationales Anbauverbot. Nach Inkrafttreten der Richtlinie (EU) 2015/412 vom 11. März 2015 hat Deutschland für MON810 und weitere aktuell zur Entscheidung über den Anbau in der EU anstehende gentechnisch veränderte Pflanzen die sogenannte „Opt-out“ Möglichkeit genutzt. Demnach wird Deutschland, wie weitere EU-Mitgliedstaaten auch, von der Nutzung einer Anbaugenehmigung dieser GVO ausgenommen.

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Richtig wäre: Mais MON810

In der EU sind aktuell nur GVO-Maissorten zugelassen, die die gentechnische Veränderung des Maiszünsler-resistenten Mais MON810 tragen. Jedoch gilt für Pflanzen mit dieser gentechnischen Veränderung in Deutschland seit 2009 ein nationales Anbauverbot. Nach Inkrafttreten der Richtlinie (EU) 2015/412 vom 11. März 2015 hat Deutschland für MON810 und weitere aktuell zur Entscheidung über den Anbau in der EU anstehende gentechnisch veränderte Pflanzen die sogenannte „Opt-out“ Möglichkeit genutzt. Demnach wird Deutschland, wie weitere EU-Mitgliedstaaten auch, von der Nutzung einer Anbaugenehmigung dieser GVO ausgenommen.

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