16 BWÜ Zur weltweiten Ächtung biologischer Waffen trat 1975 das Übereinkommen über das Verbot der Entwicklung Herstellung und Lagerung bakteriologischer biologischer Waffen und von Toxinwaffen sowie über die Vernichtung solcher Waffen BWÜ in Kraft Demnach ist jegliche Entwicklung Produktion Lagerung oder Beschaffung von biologischen oder Toxin Waffen verboten 1983 unterzeichnete Deutschland das Abkommen Dem Übereinkommen sind bisher 173 Staaten beigetreten darunter alle Mitgliedsstaaten von EU und NATO 23 Staaten sind keine Vertragsstaaten des BWÜ von diesen haben 9 Staaten das Übereinkommen unterzeichnet aber noch nicht ratifiziert Zu den Nichtvertragsstaaten gehören vor allem Staaten in Afrika dem Nahen Osten und im Pazifik Stand November 2015 CWÜ Seit 1993 gibt es im Rahmen der Vereinten Nationen das Übereinkommen über das Verbot der Entwicklung Herstellung Lagerung und des Einsatzes chemischer Waffen und über die Vernichtung solcher Waffen CWÜ das von Deutschland 1994 unterzeichnet wurde Inzwischen haben 192 Staaten das Übereinkommen ratifiziert und sind somit Vertragsstaaten des CWÜ Stand Oktober 2015 Das CWÜ verbietet die Entwicklung Herstellung Besitz Weitergabe und Einsatz chemischer Waffen Vorhandene Bestände sind durch die Vertragsparteien zu deklarieren und unter internationaler Aufsicht zu vernichten

Vorschau Blätterbuch Rizin Seite 16
Hinweis: Dies ist eine maschinenlesbare No-Flash Ansicht.
Klicken Sie hier um zur Online-Version zu gelangen.