Hat ein*e Arbeitgeber*in eine anerkannte Stelle ausgewählt und diese die erforderlichen Messungen vorgenommen, kommt es nun auf das Messergebnis an. Bei einer Radon-Konzentration von mehr als 300 Becquerel/m3 muss der*die Arbeitgeber*in die Radon-Konzentration am Arbeitsplatz reduzieren. Dabei helfen ihm*ihr verschiedene Schutzmaßnahmen:
Lüften
Die einfachste Maßnahme gegen zu hohe Radon-Konzentration am Arbeitsplatz: Fenster auf und lüften. Arbeitgeber*innen können einen Lüftungsplan erstellen und so verhindern, dass sich zu viel Radon in der Raumluft anreichert. Lüften per Hand ist meist nur eine Erstmaßnahme. Besser ist der Einbau einer automatischen Belüftung, da die Beschäftigten das Lüften vergessen können. So kann zudem bereits vor Arbeitsbeginn die Raumluft ausgetauscht werden.
Abdichten
Als Gas gelangt Radon durch Risse und Spalten in Gebäude und Räume. Dafür zu sorgen, dass möglichst wenig Gas eindringt, ist daher eine wichtige Schutzmaßnahme. Risse und Rohrdurchführungen im Fundament und in erdberührenden Außenwänden sollten vor allem bei hohen Radon-Werten abgedichtet werden. Gleiches gilt für Türen zu radonbelasteten Räumen.
Absaugen
Damit Radon nicht in ein Haus eindringt, kann man es auch darunter absaugen. Radonbrunnen, -sümpfe und -drainagen sind bei bestehenden Gebäuden jedoch oftmals sehr aufwendig nachzurüsten. Daher sollten sie nur angewendet werden, wenn andere Maßnahmen nicht sinnvoll oder erfolgreich sind.
Überwachen
Bleibt der Radon-Gehalt trotz Lüften oder Abdichten zu hoch, muss der*die Arbeitgeber*in abschätzen, wie hoch die Strahlendosis am betroffenen Arbeitsplatz über das Jahr sein kann. Maßnahmen wie Zutrittsbeschränkungen können helfen, die Dosis für die Beschäftigten zu reduzieren. Zudem muss der Arbeitsplatz der zuständigen Landesbehörde gemeldet werden. Ergibt die Abschätzung, dass eine effektive Dosis von 6 Millisievert im Kalenderjahr überschritten werden kann, so gelten Schutzmaßnahmen des beruflichen Strahlenschutzes: Die betroffenen Beschäftigten werden dann überwacht und ihre gemessenen Dosiswerte in das Strahlenschutzregister des BfS aufgenommen. Weitere Informationen zu den entsprechenden Regelungen finden Sie unter www.bfs.de/radon-arbeitsplatz.